KONTAKT
Beruf: Dipl. Biologe, Künstler, Guide
Name: Kendy John Kretzschmar
Post: Annaberger Strasse 238 * 09474 Crottendorf / Erzgebirge
Tel.: 0178 76 055 05
E-Mail: kontakt@kendy.de
Oder schicke mir Deine Nachricht mit der Brieftaube...
EIN BLICK ZURÜCKAus Begeisterung, der Freude am Weg wahrzunehmen und zu reflektieren entstand während meines Biologiestudiums 1994-2000 der Begriff, die Idee und ab 2000 der Buchband Bewusst(w)anderer Mensch, das Handbuch des Bewusstwanderns. Du findest dort die universale Methode des intentionalen Handelns, den Bewusstwanderzyklus, der Kooperationszyklus, die Gewusst-Wie-Sammlung, Basiswissen... Ab 2003 gab es dann die ersten Bewusstwanderungen im Bereich Tourismus & Erlebnispädagogik. Mit der Gründung der Lebendige Wanderschule und des Bewusstwandern-Projketes im Internet findest du auch 2020 die Quell-Veröffentlichungen, Begriffe, Definitionen, Bücher, Referenzvorträge, Methoden... zum Bewusstwandern, so wie dieses Projekt von mir bis jetzt begründet, inspiriert, angestoßen wurde und wird. 2014/2015 ist mit der Veröffentlichung der 4 Referenzvorträge das Bewusstwandernprojekt auf rationaler Ebene zu einem weiteren Abschluss gekommen. Du kannst also einiges entdecken. Hier und da schliessen sich die Kreise und gibt es Transfer, und es finden sich längst auch weitere Angebote von Bewusstwanderungen anderer Serviceanbieter im deutschsprachigen Raum. Bewusstwandern ist frei im Tourismus lebendig geworden, wächst in verschiedenen Richtungen frei und in einer bunten Vielfalt von Erlebniswelten, wunderbar.
2003 begann offiziell die Geschichte des Bewusstwanderns im Tourismus mit der Gründung der Lebendigen Wanderschule und den ersten offiziellen Bewusstwanderungen im Erzgebirge. Hier einige Aufnahmen, Dokumente, Angebote und Flayer aus dieser Zeit:
Oben das Unternehmenskonzept von 2003. Unten der Unternehmensplan und Erinnerungen an den Gründerwettbewerb Erzgebirge 2003/2004...
Oben die Stellungsnahme der Finanz- & Wirtschaftsprüfung im Zuge des Gründerwettbewerbes. Unten finden sich im Unternehmensplan von 2003 die ersten Bewusstwanderungen im touristischen Kontext...
Unten siehst Du einige Flayer mit Angeboten zum Bewusstwandern für Urlauber, Gäste, Kunden aus der Gründerzeit...
Unten der erste Pressartikel mit Erwähnung des Bewusstwanderns, Neuheit in Deutschland... vom 04.August 2003 in der Freien Presse...
Und der Angebotskatalog, bei Anfragen und der individuellen Angebotserstellung schaue ich immer noch gern in diesen Katalog, doch aufgepasst, die Postadresse, Telefonnummer, E-Mailadresse hat sich verändert (siehe Kontakt).
UM WAS GEHT ES BEIM BEWUSSTWANDERN
Ein erster Anfang und den nächsten kleinen Schritt, also "Frisch Auf!" Es geht um die Freude am Weg, das Entdecken und Neugierig werden und bleiben, das Wahrnehmen von Altem und Neuem zunächst an Orten, in Erlebniswelten, mit Menschen... die wir als positiv empfinden.
Gemütlich touristisch unterwegs in der Natur, dass funktioniert bei mir und anderen BewusstwanderfreundInnen fast immer. Aber schon hier, dürfen und werden wir verschieden sein, und es lohnt sich ein ehrlicher Zuspruch: "Wo, in welcher Erlebniswelt fühlst Du Dich besonders wohl?" und "Wie viel Zeit hast Du im Moment, dort allein oder gemeinsam auf Entdeckungsreise zu gehen?"...
Doch nicht nur die Umgebung, auch den eigenen Körper, eigene Gedanken, Emotionen und deren Wechsel, die Vorgänge im eigenen Nervensystem, die Vorgänge der eigenen Wahrnehmung, Reflektion, Handlung und die eigenen Zielorientierungen dabei... können unterwegs interessant werden.
Auch dort auf Entdeckungsreise zu gehen, darum geht es beim ganzheitlichen Bewusstwandern zunächst auf ganz privater, persönlicher, individueller Ebene. Ja und ganz deutlich - Bewusstwandern muss jeder selbst, da ist kein wirklich anderer Weg über die Lebensjahre. Genau das ist der Grund, warum ich dieses Projekt noch immer voranbringe, weiterempfehle. Jeder Mensch ist zunächst auch immer auf seiner eigenen, individuellen Bewusstwanderung.
Kurz, es ist heute ohne Weiteres möglich ohne wilde Experimente... das Bewusstwandern und dessen individuelle Ganzheitlichkeit in sich selbst zu entdecken. Bald unterwegs bringt diese neue Erlebniswelt etwas überraschend Neues im Bekannten, schafft dem begeisterten Bewusstwanderfreund auf seinem individuellen Weg neue gedankliche, aber auch neue emotionale, ja auch ganzheitliche Lebensmöglichkeiten, Perspektiven, neue Sicherheiten und neue Lebensfülle im Alltagsmoment...
Was ein "Bewusstwanderfreund" prinzipiell so dann und wann über den Alltag tut, ist seit Jahren ein wichtiger rationaler Zugang und Aspekt des Bewusstwanderns und passt auf 2 Postkarten.
bald an dieser Stelle mehr...
Kontakt > Wünsche > Dienstvertrag > Bewusstwanderung > Hornorarrechnung
Eine unkomplizierte, vertrauensvolle Terminabsprache mit oder ohne Vorvertrag. Du nimmst mit mir Kontakt auf, ich melde mich zurück - meist klären wir dann gemeinsam offene Fragen am Telefon.
Wird es verbindlich bekommst Du dann von mir einen unterschriebenen Dienstvertrag/Rechnung meist vor Ort am Beginn unserer gemeinsamen Bewusstwanderung. Honorar in bar / per Überweisung. Mit Deiner Unterschrift auf dem Dienstvertrag stimmst Du auch meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Seit der Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit als Künstler, Autor und Bewusstwanderguide gab es bisher keinen Fall, bei dem ich mit meinen Kunden nochmals diese AGB's durchgehen musste. Du solltest dennoch die folgenden AGB's aufmerksam lesen und mit Ihnen einverstanden sein. Bei Fragen einfach Tel: 0178 76 055 05. Es gilt deutsches Recht, die Vertragssprache ist deutsch.
AGB's Dies sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's), des freiberuflich tätigen Künstlers, Autors, Bewusstwanderguides Dipl.-Biologe Kendy John Kretzschmar (nachfolgend auch KKJ genannt). Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen KKJ und dem Vertragspartner, also zum Beispiel Kunde, Vortragteilnehmer, Veranstalter, Seminarteilnehmer, Teilnehmer an einer geführten Bewusstwanderung. Diese AGB's regeln nicht den Verkauf von Werken und Rechten von KKJ.
Abschluss eines Dienstvertrages Nach unverbindlicher Anfrage/Anmeldung/Absprache bietet der Vertragspartner dem Künstler Kendy John Kretzschmar mit einer schriftlich (auch per Post oder E-mail) oder mündlichen (auch am Telfon) erwünschten sogenannten verbindlichen Anfrage/Anmeldung/Absprache den Abschluss eines Dienstvertrages, vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung, verbindlich an.
Der Dienstvertrag ist von beiden Seiten nach bestem Wissen und Gewissen aufzusezten, bzw. auszufüllen
und hat im gemeinsamen Einvernehmen und Wohlwollen zu entstehen und ist spätestens vor Dienstleistungsbeginn abschliessend vom Vertragspartner und von KKJ zu unterschreiben. Als .pdf gesendet ist der Dienstvertrag auch ohne Unterschriften gültig.
Der Abschluss eines Dienstvertrages kann auch auf ein vom Vertragspartner mit einer Unterschrift
bestätigtes und von KKJ unterbreitetes und unterschriebenes Angebot
erfolgen.
Erfolgt der Dienstvertrag für mehrere Personen, bzw. einer Familie, eine Personengruppe, einem Verein, eine
Arbeitsgruppe usw., so übernimmt die unterzeichnende Person als Vertragspartner die sogenannte Vertretungsvollmacht für die über den Dienstvertrag mitangemeldeten Teilnehmer. Dies
gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der über
den Dienstvertrag angemeldeten Personengruppe.
Die Anmeldung von minderjährigen
Kursteilnehmern ist nur von den erziehungsberechtigten Personen zulässig.
Minderjährige dürfen nur in Bekleidung und unter der Aufsicht
Erwachsener (z.B. Erziehungsberechtigte, Lehrer, pädagogisch geschulte
Betreuer, Übungsleiter, Trainer u.a.) an den Dienstleistungsangeboten
des KKJ teilnehmen. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung
gibt der/die Erziehungsberechtigte sein Einverständnis für die
Teilnahme des Minderjährigen (zusammen mit ihrer aufsichtsführenden
Person) an dem entsprechenden im Dienstvertrag genannten Dienstleistungsangebot
von KKJ.
KKJ geht mit Firmen, Vereinen (sogenannten juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn
ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist
und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit /Zustandekommen eines Dienstvertrages: Der Dienstvertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner den Dienstvertrag von KKJ erhalten und unterschrieben hat. Danach hat der Vertragspartner unmittelbar oder unverzüglich auf dem Fax- oder Postweg, ein unterschriebenes Exemplar (Kopie oder Durchdruck) an KKJ zurückzugeben oder zurückzusenden. In jedem Falle ist spätestens vor Beginn der Dienstleistung der unterschriebene Dienstvertrag (Kopie, Durchdruck) KKJ zu übergeben.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart gilt der Vertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die nötige Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Dienstvertrag vermerkten Fälligkeitstermin leistet.
Zahlungen, Fälligkeit & Teilnahmeauschluss bei Nichtzahlung / Überstunden: Wenn nicht anders im Dienstvertrag vermerkt, ist der gesamte Preis für die Dienstleistung bzw. der ausgewiesene Rechnungsbetrag spätesten unmittelbar vor der vereinbarten Dienstleistung in bar fällig. Erst nach der Bezahlung
des entsprechenden immer auf dem Dienstvertrag ausgewiesenen Dienstleistungspreises
/ Honorar / Gage, und erst dann, besteht ein rechtlicher (Teilnahme)Anspruch
an der im Dienstvertrag vereinbarten Dienstleistung. Das heisst (wenn
nicht anders vereinbart und dann auch im Dienstvertrag vermerkt) wird bei Nichtzahlung vor Beginn
der Dienstleistung der Vertragspartner die Dienstleistung von KKJ nicht erhalten, bzw. kann im Nachgang keine
Vorderungen gegenüber KKJ geltend machen, bzw. ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Es entstehen dem Vertragspartner - unter vertraglich abgestimmten Umständen - Stornokosten (siehe weiter unten)!
Der Vertragspartner verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Dienstvertrages zur Nachzahlung
von Dienstleistungen und Dienstleistungsstunden, um die der Vertragspartner
unterwegs bittet & zusätzlich in Anspruch nimmt und KKJ darauf
hin leistet. Die Zahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar
nach dem Dienstleistungsende mit einem entsprechenden Zusatz auf dem Dienstvertrag
und unter Änderung des Rechnungsbetrages / Honorar / Gage. KKJ
hat den Vertragspartner über Zusatzleistungen, Überstunden und
die Höhe der dadurch voraussichtlich entstehenden Nachzahlung und
vor Erbringung der Zusatzleistungen und Überstunden und nach bestem
Wissen und Gewissen zu informieren.
Bei dem Abschluss eines Dienstvertrages mit den Erziehungsberechtigten: Für minderjährige Teilnehmer ist in jedem Falle "eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten" gleichzeitig mit einem unterschriebenen Exemplar des Dienstvertrages an
KKJ zurückzusenden oder spätestens zum "Startzeitpunkt"
bzw. Dienstleistungsbeginn beizubringen. Die aufsichtsführende Person(en)
für den Minderjährigen müssen im Dienstvertrag namentlich
genannt sein und unterschrieben haben. Ist dies nicht der Fall hält
sich KKJ das Recht vor, den/die minderjährigen Teilnehmer und dessen
aufsichtsführende(n) Erwachsenen von der Dienstleistung unmittelbar
auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten & Umstände
gehen zu Lasten der / des betreffenden Erziehungsberechtigten.
Um an einer der geführten Bewusstwanderungen teilnehmen zu können, muß der Vertragspartner bzw. Teilnehmer/Teilnehmerin mindestens 18 Jahre alt sein.
Änderungen im Dienstvertrag: Änderungen im Dienstvertragsinhaltes benötigen die Unterschrift und das Einverständnis des KKJ und des Vertragspartners. Bei einer Änderung im Dienstvertrag vor Beginn der Dienstleistung erhält der Vertragspartner von KKJ eine "Änderung zum Dienstvertrag", die wie der Dienstvertrag als unterschriebene Kopie oder Durchdruck an den KKJ zurückzusenden bzw. zurückzugeben ist. KKJ behält sich das Recht vor, nach dem zweiten Änderungsvorgang in einem Dienstvertrag eine angemessene Bearbeitungsgebühr (einschließlich Porto) zu berechnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet , innerhalb kürzester Zeit und unter zu Hilfenahme der modernen Technik dem KKJ die bestätigte Kopie (bzw. Durchdruck) des Dienstvertrages bzw. dessen Änderung zugänglich zu machen bzw. zu übergeben. Wenn nicht anders vereinbart und auch im Dienstvertrag vermerkt, sind fällige Zahlungen stehts vor Beginn der Dienstleistung in bar zu zahlen.
Rücktritt vom Dienstvertrag: KKJ hat das Recht 7 Tage vor Dienstleistungsbeginn vom Dienstvertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Dienstleistung nicht
abgewendet werden kann.
KKJ hat das Recht jederzeit (d.h. bis zum Dienstleistungsbeginn und auch noch während
der Dienstleistung) vom Dienstvertrag zurückzutreten (z.B. bei Unwetter oder Schlägerrei), wenn KKJ auf Grund
seiner Erfahrung der Meinung ist, dass geistige bzw. körperliche
Gefahr für KKJ oder / und den/die Teilnehmer bzw. Vertragspartner
besteht und diese den Anweisungen von KKJ nicht folgeleisten wollen oder können.
In den oben genannten Fällen des Rücktritts wird der bezahlte
Rechnungsbetrag/Preis, abzüglich der Kosten für die Dauer der
bis dahin erbrachten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen, dem
Vertragspartner zurückerstattet, sofern/zumal der Vertragspartner oder KKJ nicht
fahrlässig oder mutwillig diese Gefahrensituation herbeigeführt
haben.
Höhere Gewalt (Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Situationen)
berechtige beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung richtet
sich in diesen Fällen nach dem § 471 des BGB. Bedingt ein Unfall
oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer
Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Verlauf / Dienstleistung / Programm,
so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen
Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Dienstleistung.
KKJ hat das Recht
vom Dienstvertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig,
nicht oder verspätet entsprechend dem Angaben im Dienstvertrag geleistet
werden bzw. nicht als Bezahlung des Dienstpreises eingehen. Das trifft
auch bei falschen Angaben im Dienstvertrag - insbesondere bei der Anmeldung
von Personengruppen und noch nicht volljährigen Personen - durch
den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren
können dann von KKJ erhoben werden.
Vertragspartner/Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen oder durch Äußerungen
rassistisches, völkerverachtendes, faschistoides, extremistisches
Gedankengut propagieren, können von KKJ ohne vorherige Abmahnung
von der Dienstleistung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für
Teilnehmer, welche die Dienstleistungen und deren Durchführung zu
stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung
verursachenden Teilnehmer bzw. Vertragspartner oder die Personengruppe
kein Anspruch auf Rückerstattung des Rechnungsbetrages /Honorar/Gage
und für die entstehenden Kosten für Rückreise ect. In den
meisten Fällen muß der verursachende Teilnehmer/ Vertragspartner
oder die verursachende Personengruppe mit einer Anzeige durch KKJ rechnen,
auch gehen entstehende Kosten für die Durchsetzung von Ruhe und Ordnung
voll zu Lasten der Verursacher.
Bei Vorsätzlicher, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen
oder Materialverlusten werden dem Verursacher/den Verursachern sämtliche
Kosten für Reparatur bzw. Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung
gestellten Material. Bei minderjährigen Teilnehmern haftet der/die
erziehungsberechtigte Vertragspartner/in für Beschädigungen
oder Verluste bzw. Ausfall.
Vertragspartner oder über seine Anmeldung teilnehmende Personen, die die Dienstleistungsituation
eigenmächtig, vorsätzliches oder fahrlässig verlassen,
ohne sachliche, einvernehmliche Absprache und Abmeldung mit KKJ in seiner
fachlichen Kompetenz, werden unmittelbar von der Dienstleistung ausgeschlossen,
dies gilt besonders für Touren, Wanderungen und Kurse. In diesem
Falle besteht für diese Teilnehmer bzw. Vertragspartner kein Anspruch
auf Rückerstattung des Rechnungsbetrages /Honorar/Gage und für
die entstehenden Kosten für Rückreise ect. auch gehen entstehende
Kosten für eine eventuell daraus entstehende Hilfs- oder Rettungsaktion
voll zu Lasten des ehemaligen Vertragsparters. Das heisst genauer: Verlässt
der Vertragspartner oder über Ihn angemeldete Personen vorsätzlich
und eigenmächtig und ohne sachliche Abmeldung und einvernehmlicher
Absprache mit KKJ über Grund, Route & Verbleib die Dienstleistungssituation (den überschaubaren und abgesprochenen Ort der Dienstleistung, wie z.B. Kursraum, Raststelle,
Nachtlager, den eindeutig abgesprochenen bzw. zugewiesenen Sicherungs(treff)punkt
am Berghang, Fels oder in der Landschaft; Warte- & Haltepunkte; die
eindeutig abgesprochene Route, Weg, Abfahrt...die Gruppe oder Veranstaltung),
kommt es automatisch zur sofortigen Auflösung des Dienstvertrages
zwischen dem Vertragspartner bzw. der über Ihn angemeldeten Person
und KKJ. KKJ übernimmt dann keinerlei Haftung mehr für alle
damit verbundenen Modalitäten. (Gilt für alle vom Vertragspartner
vorsätzlich herbeigeführten Trennungssituationen, die ohne Absprache
mit dem KKJ passieren und die nicht von einer schriftlichen Dienstvertragsänderung
begleitet sind.) Der Vertragspartner erhält keine Rückzahlung
nicht in Anspruch genommener Dienstleistungen. Dies gilt insbesondere
für Situationen, in denen es KKJ durch ein vorsaetzliches oder fahrlässiges
Entfernen des Vertragspartners nicht möglich ist, dem Vertragspartner
vor Ort, auf die möglichen Folgen seines Entfernens aufmerksam zu
machen und Ihn angemessen zu belehren. Der Vertragspartner hat die Pflicht
KKJ, wenn nötig unter Aufbringung aller geistigen und körperlichen
Kräfte, über sein Entfernen oder Zurückbleiben und voraussichtliches
Wiederkommen zu informieren und hierzu die Aufmerksamkeit des KKJ zu erringen
(gegebenenfalls KKJ wecken, laut und wiederholt Anrufen, Pfeifen u.ä.).
Rücktritt vom Dienstvertrag durch den Vertragspartner: Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht vom abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten.
Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Dienstvertrag
als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen.
Bei einer Vertragskündigung /Stornierung durch den Vertragspartner
zählt das Datum und der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums
der Stornierung bei KKJ.
Treten einzelne Teilnehmer bei einer Dienstleistung für eine Gruppen
vom Dienstvertrag zurück, so hat diese Änderung des Vertrages
ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden
Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Dienstvertrag
ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sogenannten Stornierungsgebühren,
berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt.
Bei Dienstvertragsrücktritt werden folgende Stornierungsgebühren,
basierend auf den Gesamtpreis bzw. bei der Stornierung Einzelner einer
Personengruppe basierend auf dem Einzelteilnehmerpreis fällig:
Stornierungsgebühr 30% von Rechnungsbetrag bei Stornierung 7 bis 1 Tag bzw. bis 24 h vor Dienstleistungsbeginn.
Stornierungsgebühr 60% von Rechnungsbetrag bei Stornierung innerhalb 24 - 0 h vor Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt).
Bei Nichterscheinen des/der Teilnehmer bzw. des Vertragspartners zu Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt) ohne vorheriger Stornierung ist der auf dem Dienstvertrag ausgewiesene Rechnungsbetrag zu 100% zu zahlen.
Rabatte/Honorare & Angebote: Nur die aktuellen, bzw. im Dienstvertrag vermerkten Rechnungsbeträge
/ Honorare / Gagen / Rabatte gelten. Nur die aktuellen Angebote auf der
von KKJ erstellten Homepage www.bewusstwandern.de gelten. Dortige Aktualisierungen
setzen alle bisherigen Angebote / Honorare / Gagen / Rabatte auf Handzettel,
Katalogen oder in Werbetexten usw. außer Kraft. Aktuelle Rechungsbeträge
/ Honorare / Gagen / Rabatte sind darüber hinaus bei Bedarf unter
Tel: 0178 76 055 05 in Erfahrung zu bringen. Alle anderen Angaben (z.B.
auf Handzettel, in Katalogen, Werbetexten usw. oder im Gespräch mit
Personen, welche nicht für KKJ auf der Grundlage eines schriftlichen,
ordnungsgemäß verfassten Dienstvertrages arbeiten, sind unverbindlich.
Grundsätzlich als verbindlich gilt der individuell mit dem Vertragspartner
erstellte, zeitlich befristete Leistungsumfang und Rechnungsbetrag / Honorar,
welcher bei Dienstvertragsunterzeichnung in den Vertragsunterlagen steht.
Zumutbare Inhaltsänderungen: In Hinblick auf die besondere Eigenart vieler der von KKJ angebotenen Dienstleistungen bleiben notwendige, zumutbare, von KKJ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie extreme Waldbrandgefahr, Hoch-& Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, unvorhersehbare Umstände ect.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten bzw. wesentlichen Inhalt und Verlauf der Dienstleistung nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird KKJ die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Dienstleisung in Abstimmung mit den Teilnehmern/Vertragspartner eine Änderung oder Variation beschließen. Willkürmaßnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter, Streiks, höhere Gewalt (z.B. Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Wegen und Strassen), Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung. Zeit- un Ortsangaben (außer sogenannte "totale Treffpunkte" und "totale Zeitpunkte") sind als Richtwerte zu verstehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen. Die Dienstleistung wird von KKJ eröffnet und beendet.
Gewährleistung: Die Gewährleistungerechte des Vertragspartners gegenüber KKJ
bestimmt sich nach den §§651 a bis 651 1 BGB. Der Vertragspartner
und über Ihn angemeldete Teilnehmer/Personen werden darauf hingewiesen,
dass sie diese Rechte verlieren können, wenn Sie:
A, gegenüber KKJ schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe verlangen.
B, etwaige Mängel und Umstände, die sich während der Dienstleistung
einstellen, nicht unverzüglich gegenüber KKJ rügen oder
wissentlich verschweigen, so dass KKJ mangels Kenntnis dieser Umstände
und Mängel keine Abhilfe schaffen oder veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form maximal
6 Tage nach Beendigung der Dienstleistung durch KKJ bei diesem geltend
zu machen. Ausnahme bildet der Sachverhalt, dass diese Frist unverschuldet
versäumt wurde. Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651
g 2 BGB aufmerksam gemacht.
Haftung, Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkung ist bei KKJ pro PERSON auf den dreifachen
Einzelteilnehmerpreis (Endpreis bzw. Rechnungsbetrag), soweit der Schaden
nicht grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach
denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich
KKJ darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben
davon unberührt. Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen
der/die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten
autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht über
die minderjährige(n) Person(en). Die Teilnehmer müssen selbst
oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert/ krankenversichert
sein.
KKJ übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldet
oder fahrlässig, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen
oder Verletzungen außerhalb der Grenzen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung!
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Kurs-, Tourinhalte,
Übungen, Handlungen, Aktionen und Gespräche, Routen und deren
Abschnitte - ein erhöhtes potentielles Gefahrenrisiko für die
Psyche und das Nervensystem, Leib und Leben in sich bergen bzw. beinhalten
können. Die Teilnahme an den Dienstleistungsangeboten insbesondere
bei welchen ein erhöhtes Gefahren, Verletzungs- und Unfallrisiko
besteht, ist jedem Teilnehmer vollkommen freigestellt und erfolgt bei
Teilnahme auf freiwilliger Basis und in Eigenverantwortung für die
eigene Psyche, Leib und Leben des Vertragspartners/Teilnehmers!
Bei den Dienstleistungsangeboten handelt es sich u.a. um teilweise geführte Wanderungen, welche nicht
eine ständige Betreuung durch KKJ beinhalten (Streifzüge, Touren,
Kurse, Wanderungen mit teilweise geführten aber auch individuell
und selbständig durchzuführenden geistigen/ körperlichen/
ganzheitlichen/ musikalischen Aktionen und Handlungen). Dem Vertragspartner/angemeldete
Personen/Teilnehmer obliegt grundsätzlich sogenannte Eigenverantwortung.
Die Teilnehmer/angemeldete Personen/Vertragspartner werden jedoch vor
Beginn und wenn nötig während der betreffenden Tour, Kurs, geistigen,
körperlichen, ganzheitlichen/ musikalischen Wanderung, Aktion, Handlung
auf potentielle Gefahren und Besonderheiten hingewiesen.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen von KKJ sind verbindlich.
Es wird jedoch betont das alle offen von KKJ zur Sprache gebrachten Entscheidungen
bei den Wanderungen vom Teilnehmer selbst in Eigenverantwortlichkeit auf
eine mögliche Bedrohung der Unversehrtheit von Psyche, Leib und Leben
vor den Aspekten
- des eigenen Gesundheitszustands,
- der bestehenden, vermuteten und KKJ mitgeteilten oder verschwiegen Gesundheitsrisiken,
- der bekannten individuellen/persönlichen geistigen und körperlichen
Bedürftigkeiten, Grenzen und Besonderheiten nach bestem Wissen und
Gewissen für sich zu überprüfen und im Zweifelsfalle unmittelbar
KKJ zu informieren! Ausdrücklich wird weiterhin darauf hingewiesen,
dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsaufforderungen
von KKJ oder anderen beteiligten und erfahrenen/ausgebildeten Personal
(z.B. Liftpersonal, Personal der Bergrettung, Kletterführer ect.)
- der Teilnehmer von der Dienstleistung oder Aktion ausgeschlossen werden
kann und KKJ keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten
übernimmt.
Die Nutzung von Material
und Ausrüstung von KKJ unterliegt den Bedingungen einer Vermietung.
Der Teilnehmer bzw. Vertragspartner ist Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein
von Freiberufler-KKJ bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung, bei Materialvermietung
sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern/Vertragspartnern
gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Abhandenkommen,
Diebstahl, Verlust von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende
Teilnehmer/Vertragspartner oder die betreffende Personengruppe voll haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder die Schädigung
gegenüber Dritter und KKJ entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung
von Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport,
Beschaffung und Ausfallkosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens von KKJ und dessen ordnungsgemäß vertraglich, gebundenen
Mitarbeiter entfallen, wenn im mittel-oder unmittelbaren Zusammenhang,
Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen
Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen, sowie betroffenen
Sachwerten entstehen.
Keine Haftung wird für abhandengekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände
der Teilnehmer/Vertragspartner oder Besucher des Wanderbüros und
der Wanderkohte übernommen - das gilt auch für/in Tourbussen,
Herbergen, gastronomischen Einrichtungen, Unterkünften, Herbergen
oder am Wege zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für
Schäden an KFZ und den darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Teilnehmern/ Vertragspartnern
muß innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt
dem Freiberrufler-KKJ unter Beschreibung des Sachverhaltes, sowie des
Unfallhergangs, Befund bzw. Diagnose eines praktizierenden Arztes (zwingend
erforderlich), ggf. Zeugenbenennung, schriftlich angezeigt werden . Erfolgt
dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch KKJ. Unfallmeldeformulare
sind über KKJ erhältlich.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar
gewordene Ausrüstung oder Kleidungsstücke, sowie vom Teilnehmer/Vertragspartner
während der Dienstleistung benutzte Gegenstände (Videos, Telefon,
Fotos, Bücher ect.) Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich
von KKJ verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung
oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt entsprechend der gewählten
Dienstleistung, eine entsprechend sichere Verwahrung oder Aufbewahrung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das bei vielen Dienstleistungen
ein Eintritt dieses Sachverhalten möglich sein kann und sich entsprechend
darauf einzustellen ist.
Verliert ein Teilnehmer/Vertragspartner
während der Dienstleistungen den Kontakt zur Gruppe oder zu KKJ wird
ihm empfohlen abzuwerten bis KKJ oder dessen Vertreter ihn wieder (zur
Gruppe) führt. Fällt der KKJ aus einem unvorhersehbaren Umstand
zur teilweisen Absicherung und Betreuung aus, wird dem Vertragspartner/den
Teilnehmern empfohlen auf das Eintreffen eines Vertreters des KKJ zu warten,
sofern damit nicht ein deutlich abzusehendes erhöhtes Risiko für
Gesundheit und Leben der Teilnehmer in Kauf genommen werden muss (z.B.
Blitzschlag, Erfrierung u.a.) . Es wird betont, dass auf jeden Fall eine
eigenständige Weiterfahrt/Weiterwanderung/Durchführung der Tour,
Kurs, geistigen/ körperlichen/ ganzheitlichen/ musikalischen Wanderung,
Streifzug auf eigenes Risiko und in vollkommener Eigenverantwortlichkeit
erfolgt. In diesen Fällen bestehen für den Teilnehmer/Vertragspartner
die Rechte und Pflichten wie während einer Materialvermietung mit
Ausrüstungsmaterial des KKJ, sofern Material/ Ausrüstung von
KKJ gemietet wurden.
Bei Aufenthalten in Herbergen, Camps, Hotels oder vergleichbaren Einrichtungen ist durch die
Teilnehmer/Vertragspartner die entsprechend gültige Hausordnung /Verordnung
(Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Emmisions-, Lärmschutz)
einzuhalten. Erziehungs- und aufsichtsberechtigte Personen haben generell
und konsequent ihre Aufsichts- und Obhutpflicht für die mitreisenden
minderjährigen Teilnehmer zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an KKJ, deren Verursachung
jedoch den Teilnehmern/Vertragspartnern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial,
Naturschutz- und Umweltschutzdelikten oder während individuell durchzuführenden
Kursen/Touren/geistigen, körperlichen, ganzheitlichen/musikalischen
Wanderungen, Streifzügen), so werden die Forderungen durch KKJ an
den Verursacher weitergeleitet und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. KKJ
behält sich vor, in diesem Fall vorhandene Daten aus dem Dienstvertrag
(Adressdaten) weiterzugeben.
Fremdleistungen: KKJ haftet nicht für im Dienstvertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise, Termine u.ä.
Hygiene/Nahrung/Parasiten: Der Teilnehmer/ Vertragsparner bereitet selbständig und eigenverantwortlich seine Nahrung zu, bzw. wählt seine Mahlzeit und nimmt sie ebenso selbständig und eigenverantwortlich auf. Durch den Charakter einiger Wanderungen / Kurse / Touren / Streifzüge bedingt, ist mit unter die Verpflegung auf einem einfachen, bzw. ursprünglichen Niveau von Nöten. Es wird ausdrücklich von KKJ empfohlen auf die Hinweise von KKJ und die geläufigen Verhaltensregeln und Richtlinien der Hygiene zu achten. Zu beachten ist weiterhin selbständig auf die Haltbarkeit und Verderblichkeit von Nahrung (insbesondere im Umgang mit rohen Eiern, Fleisch- und Wurstwaren, Fisch). Es ist selbständig und eigenverantwortlich auf die Hygiene bei der Nahrungsbeschaffung & Nahrungszubereitung (z.B. Kochen über offenen Feuer, Nahrungssuche und Zubereitung von Nahrung aus der Natur, Situationen bei Grenzwanderungen, Kräuterwanderungen, Waldläuferausbildung, Rohköstlichen Genusswanderungen, Survivalkursen u.a.). Ebenso bedingt der Charakter vieler Wanderungen / Kurse / Touren / Streifzüge nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen. In der Natur gibt es ausserdem ein natürlich hohes Risiko allergieauslösende, bzw. krankheitsauslösende Stoffe, Mikroben oder Organismen, auch tödlich wirkende Giftpflanzen oder Parasiten über Lunge, Mund oder Haut aufzunehmen. KKJ haftet nicht für solche Auf- bzw. Einnahme, wie z.B. für Parasiten- oder Mikrobenbefall der Teilnehmer/Vertragsparner/angemeldeten Personen und dadurch entstehende Gesundheits- & Materialschäden, bzw. für damit in Verbindung stehende Kosten.
Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen, Tourismusvereinen:
Bei Weiterverkäufen der Dienstleistungsangebote ist der Abschluss
eines ordentlichen Vertrages inkl. Terminbestätigung durch KKJ Bedingung.
Zu beachten ist, dass KKJ selbständig im Vertrieb seiner Dienstleistungsangebote
tätig ist und generell keine Exklusivrechte/Vorrangrechte beim Weitervertrieb
gewährt werden. Beim Weiterverkauf der Angebote ist nicht automatisch
eine Vermittlerprovision im Dienstleistungspreis enthalten. Es bedarf
einer schriftlichen, vertraglichen Einigung über den Weiterverkauf.
KKJ besteht auf die Verwendung der aktuellen Vertragsformulare von KKJ.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Es zählt die schriftliche Vereinbarung bei Stornierungen, Veränderungen und Absagen von Dienstverträgen.
Gerichtsstand ist Annaberg-Buchholz.
Kendy John Kretzschmar haftet nicht für Druck-, Komma- & Rechtschreibefehler, jeglicher Art von Textmanipulation unautorisierter Personen.
© 2000-2022 Kendy John Kretzschmar
Crottendorf, 2000-2022
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Annaberger Strasse 238, 0974 Crottendorf
Tel. O178 76 055 05